Sonderthema Einkommensteuererklärung i.Vm. Kind*ern.

Ab dem Steuerjahr 2023 ist die steuerliche Identifikationsnummer Ihres Kindes auf der Anlage Kind anzugeben.
Eine Abgabe der Steuererklärung ohne Angabe der Identifikationsnummer ist ab dem Jahr 2023 nicht mehr möglich.

Haben Sie die steuerliche Identifikationsnummer verlegt, verloren oder vergessen?
Dann können Sie eventuell bei Ihrer Stadtverwaltung eine Auskunft erhalten (schneller) oder bei dem BZSt (klick).

Bitte reichen Sie die Steuer-ID(s) zusammen mit Ihren anderen Unterlagen bei uns ein.